Offenes Netzwerk

LSBTTIQ+ Menschen in Mannheim

Antworten auf Frage 3 - Themenfeld Familie (4)

Mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Adoptionshilfe-Gesetz in der geänderten Fassung ist die befürchtete Verschärfung der Diskriminierung lesbischer Elternpaare endgültig vom Tisch. Nun muss die vollständige Gleichstellung lesbischer Elternpaare das Ziel sein. Dies ist aber nicht im Adoptionsrecht zu leisten. Dazu bedarf es einer Änderung des Abstammungsrechts. Auch müssen Regenbogenfamilien in ihren vielfältigen Konstellationen rechtlich abgesichert werden. Alles andere schadet dem Kindeswohl. Wir fordern die rechtliche Anerkennung von Mehrelternschaft und die Anerkennung von trans- und intergeschlechtlicher Elternschaft.





Dr. Susanne Aschhoff, MA-Norden; Ersatzkandidat: Deniz Gedik
Elke Zimer MA-Süden; Ersatzkandatin: Nina Wellenreuther


Ja.

Seit fast 30 Jahren setzen wir uns für Regenbogenfamilien ein. Am 30. Juni 2017 hat schließlich der Bundestag die Öffnung der Ehe beschlossen. Jetzt wollen wir die Benachteiligung von Regenbogenfamilien beseitigen und sie im Abstammungsrecht gleichstellen.

Mit Konzepten wie Elternschaftsvereinbarung und elterliche Mitverantwortung wollen wir das Familienrecht modernisieren. Zudem treten wir dafür ein, das besondere Gleichheitsgebot des Grundgesetzes um das Merkmal "sexuelle Identität" zu ergänzen. Wir setzen uns im Bund für ein modernes Familienrecht ein, das der Vielfalt der Familienformen gerecht wird. Mit der Weiterentwicklung des Kleinen Sorgerecht hin zu einer elterlichen Mitverantwortung, die auf Antrag beim Jugendamt auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann, wollen wir allen Beteiligten - insbesondere den Kindern - mehr Sicherheit bieten.


Prof. Dr. Alfried Wieczorek, MA-CDU Süden

Die Stiefkind- und Sukzessivadoption für homosexuelle Paare sowie das vom Bundesrat verabschiedete Adoptionshilfe-Gesetz in der geänderten Fassung ohne die befürchtete Verschärfung der Diskriminierung lesbischer Elternpaare halte ich für richtig. Ebenso sollte die gemeinschaftliche Adoption eines Kindes durch homosexuelle Paare erlaubt werden.

Bei der Anerkennung einer Mehrelternschaft bin ich noch etwas skeptisch. Wo hier dann die Grenzen gesetzt werden können / sollten, ist für mich unklar.


Sven Metzmaier, MA-Norden

Es ist höchste Zeit das Abstammungsrecht zu entdiskriminieren.

Regenbogenfamilien sind längst gesellschaftliche Realität. Hierzu zitiere ich gerne aus unserem Landtagswahlprogramm: „Das Land Baden-Württemberg soll sich im Bundesrat für die Anpassung des Familien- und Abstammungsrechts an die gesellschaftlichen Realitäten einsetzen, insbesondere für die Anerkennung der Elternschaft zweier Mütter oder Väter, trans* und inter*Eltern, sowie mehr als zwei Eltern.“



Isabell Fuhrmann, Ma-Süden

Es ist höchste Zeit das Abstammungsrecht zu entdiskriminieren. Regenbogenfamilien sind längst gesellschaftliche Realität. Als Mitglied der Landesarbeitsgruppe Queer BW zitiere ich hier gerne aus unserem Landtagswahlprogramm.

„Das Land Baden-Württemberg soll sich im Bundesrat für die Anpassung des Familien- und Abstammungsrechts an die gesellschaftlichen Realitäten einsetzen, insbesondere für die Anerkennung der Elternschaft zweier Mütter oder Väter, trans* und inter*Eltern, sowie mehr als zwei Eltern.“


Jori Fesser, Ma-Süden, Ersatzkandidatin

Die Anerkennung nicht-heteronormativer Lebensentwürfe als gleichberechtigte Möglichkeit neben der traditionellen, durch gemeinsame biologische Verwandtschaft definierten, Vater-Mutter-Kind-Familie ergibt sich für mich völlig eindeutig aus dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Das Kindeswohl ist nicht dadurch gefährdet, dass seine Familie nicht den Vorstellungen der Mehrheitsgesellschaft entspricht, sondern durch die Vorurteile, mit denen es konfrontiert wird. Diese Kinder dürfen nicht dadurch zusätzlich benachteiligt werden, dass gesetzliche Sonderregelungen, die meistens zu ungunsten solcher Familien ausfallen, zu dem Eindruck führen, Regenbogenfamilien gleich welcher Konstellation seien lediglich unter Vorbehalten geduldet, aber in der staatlichen Ordnung nicht als vollwertig anerkannt.


Tanja Hilton, MA-Norden, Ersatzkandidatin

Ich freue mich, dass unsere Landesarbeitsgruppe Queer BW diese Forderung auch in unser Landtagswahlprogramm eingebracht hat. Regenbogenfamilien dürfen heteronormativen Familienkonstellationen gegenüber nicht länger benachteiligt werden.



Dr. Jutta Schilling, MA-Norden

Dies bestätige ich und schliesse mich den Empfehlungen des vom BM eingesetzten Arbeitskreises und dem deutschen Juristentag an.

Auch müssen Regenbogenfamilien in ihren vielfältigen Konstellationen rechtlich abgesichert werden. Alles andere schadet dem Kindeswohl. Wir fordern die rechtliche Anerkennung von Mehrelternschaft und die Anerkennung von trans- und intergeschlechtlicher Elternschaft.
Eine rechtliche Anerkennung ist für das Wohl der Kinder und der Elternteile nötig und sollte so schnell als möglich durchgesetzt werden.


Florian Kußmann, MA-Süden

Patchwork- und Regenbogenfamilien wollen wir stärken, indem Mehrelternschaften rechtlich anerkannt und rechtswirksame Elternschaftsvereinbarungen bereits vor der Empfängnis ermöglicht werden. Bis zu vier Elternteile sollen im Interesse des Kindeswohls rechtliche Eltern sein können. Eine Überforderung des Kindes im Erwachsenenalter kann durch Quotierungen von unterhaltsrechtlichen Ansprüchen vermieden werden.

Die Ehefrau der leiblichen Mutter soll von Geburt an automatisch rechtlich zweite Mutter sein, wenn das Kind mit Hilfe einer nicht- gerichteten Samenspende gezeugt wurde oder der leibliche Vater anderweitig Einvernehmen erklärt hat. Hierbei wird vor allem entscheidend sein, wie die zukünftige Bundesregierung zusammengesetzt sein wird.



Stefan Fulst Blei, MA-Norden
Andrea Saffering, MA-Norden
, Ersatzkandidatin

Ja.
Wir machen uns für die rechtliche Anerkennung von Mehrelternschaft und die Anerkennung von trans- und intergeschlechtlicher Elternschaft stark.

Über den Bundesrat wollen wir im Falle einer Regierungsbeteiligung entsprechende Initiativen unterstützen.


Boris Weihrauch, MA-Süden

Ja.
Wir machen uns für die rechtliche Anerkennung von Mehrelternschaft und die Anerkennung von trans- und intergeschlechtlicher Elternschaft stark.

Über den Bundesrat wollen wir im Falle einer Regierungsbeteiligung entsprechende Initiativen unterstützen.