Antworten auf Frage 4 - Themenfeld Migration (7)
Bislang wird der Status von LSTBTTIQ - Menschen bei der Migrationspolitik nicht gewürdigt. Es fehlt die Anerkennung, dass LSTBTTIQ-Identität einen besonderen Schutzbedarf darstellt und damit als Migrationsgrund anerkannt wird. Derzeit findet dies keinerlei Beachtung. Unterstützen Sie die Forderung nach Anerkennung dieses Status von LSTBTTIQ - Menschen mit Migrationshintergrund?
| Dr. Susanne Aschhoff, MA-Norden; Ersatzkandidat: Deniz Gedik Elke Zimer MA-Süden; Ersatzkandatin: Nina Wellenreuther
Ja. Besonders vulnerable Geflüchtete, insbesondere LSBTI*-Geflüchtete, brauchen speziellen Schutz. Dafür müssen vorhandene Schutzkonzepte bzw. bei der Unterbringung umgesetzt und zivilgesellschaftliche Organisationen eingebunden und unterstützt werden. |
| Prof. Dr. Alfried Wieczorek, MA-CDU Süden
Alleine die LSTBTTIQ-Identität reicht meines Erachtens nicht als Migrationsgrund aus, solange im Herkunftsland keine Diskriminierung oder Verfolgung stattfindet. In solchen Fällen bietet jedoch das Asylrecht eine entsprechende Hilfestellung, welches im Grundgesetz geregelt ist. Demnach ist eine aufgrund der sexuellen Orientierung politisch verfolgte Person dann asylberechtigt, wenn sie in ihrem Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt ist.
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| Sven Metzmaier, MA-Norden
Ja. Es braucht kultursensible Aufklärung, Beratung und Begleitung von LSBTTIQ Menschen mit Migrationshintergrund. Der Blick auf intersektionelle Diskriminierung muss geschärft werden. LSBTTIQ Migrant*innen dürfen nicht in die Situation kommen sich doppelt ausgeschlossen zu fühlen. |
| Isabell Fuhrmann, Ma-Süden
Ja. Es braucht kultursensible Aufklärung, Beratung und Begleitung von LSBTTIQ Menschen mit Migrationshintergrund. Der Blick auf intersektionelle Diskriminierung muss geschärft werden. LSBTTIQ Migrant*innen dürfen nicht in die Situation kommen sich doppelt ausgeschlossen zu fühlen.
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| Jori Fesser, Ma-Süden, Ersatzkandidatin
Sexuelle Orientierung oder Identität sind als geschlechtsspezifischer Fluchtgrund anerkannt. Aber diesen Rechtsanspruch können die Betroffenen in der Praxis kaum durchsetzen. Asylanträge werden oft mit dem Ziel geprüft, sie abzulehnen. Wer seine Gründe nicht glaubhaft machen kann, scheitert. Sexuelle Orientierungen und Identitäten glaubhaft machen zu müssen, ist schon für sich genommen entwürdigend (s.u. Themenfeld 15).
Hinzu kommt, dass einige Länder als sichere Drittländer gelten, in denen Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung/Identität auch strafrechtlich verfolgt oder gesellschaftlich diskriminiert werden oder Gewalt ausgesetzt sind, was übrigens auch in einigen EU-Ländern zunehmend ein Problem ist. Kein Mensch sucht sich seine sexuelle Orientierung oder seine sexuelle Identität aus. Menschen, die deswegen ihre Herkunftsstaaten verlassen müssen, müssen selbstverständlich Asyl erhalten und haben Anspruch auf ein Verfahren, das ihre Menschenwürde schützt.
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| Tanja Hilton, MA-Norden, Ersatzkandidatin
Die besonders prekäre Lage von LSBTTIQ - Menschen mit Migrationshintergrund wird von der Gesellschaft oft nicht wahrgenommen, da diese Menschen doppelt ausgegrenzt sind, zunächst aufgrund ihrer Herkunft, dann aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität.
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| Dr. Jutta Schilling, MA-Norden
Definitiv Die Drohung von Gefängnis, Folter oder Todesstrafe aufgrund sexueller Orientierung ist ein wichtiger Fluchtgrund.
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| Florian Kußmann, MA-Süden
Ja, ich unterstütze die Forderung nach Anerkennung des Status von LSTBTTIQ - Menschen mit Migrationshintergrund.
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| Stefan Fulst Blei, MA-Norden Andrea Saffering, MA-Norden, Ersatzkandidatin
Ja. LSTBTTIQ-Rechte sind Menschenrechte.
Die grün-schwarze Landesregierung blockiert bisher die Bemühungen der Kommunen, die sich als „sichere Häfen“ organisiert haben, zusätzliche Geflüchtete aufzunehmen. Ein Landesaufnahmeprogramm ist daher dringend nötig.
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| Boris Weihrauch, MA-Süden
Ja. LSBTTIQ-Rechte sind Menschenrechte, in vielen Ländern werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Identität verfolgt. Das sollte in einem Asylverfahren entsprechend berücksichtigt werden. Die grün-schwarze Landesregierung blockiert bisher die Bemühungen vieler baden-württembergischer Kommunen, die sich als „sichere Häfen“ organisiert haben, zusätzliche Geflüchtete aufzunehmen. Dafür habe ich kein Verständnis, hier sollte das Land mehr Spielraum ermöglichen.
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