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Antworten auf Frage 7 - Themenfeld Transsexualität (15)

Unterstützen Sie die Forderung der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V Baden-Württemberg (DGTI) die diskriminierende Begutachtung aufzugeben? Bislang ist dies in Baden-Württemberg gängige Praxis und bedarf der Änderung.Setzen Sie sich konkret für die Abschaffung des Transsexuellengesetz ein?







Dr. Susanne Aschhoff, MA-Norden; Ersatzkandidat: Deniz Gedik
Elke Zimer MA-Süden; Ersatzkandatin: Nina Wellenreuther


Das veraltete Transsexuellengesetz muss abgeschafft werden. Die medizinisch nicht notwendigen Operationen an intergeschlechtlichen Kindern gehören verboten. Die aktuelle Rechtslage strotzt vor Schikanen gegenüber Menschen, die selber und frei von Diskriminierung über ihr Geschlecht bestimmen möchten. Sie hat viel Leid geschaffen und die Betroffenen sowie den Staat viel gekostet. Wir schlagen im Bund ein Selbstbestimmungsgesetz vor, dessen Leitbild die persönliche Freiheit ist und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter.

Außerdem brauchen Transsexuelle, Transgender und intersexuelle Menschen einen diskriminierungsfreien Umgang bei medizinischen Untersuchungen. Die Sensibilisierung und Fortbildung von Mediziner*innen, insbesondere von Gynäkolog*innen und Hausärzt*innen, ist uns auf Landesebene deshalb besonders wichtig.


Prof. Dr. Alfried Wieczorek, MA-CDU Süden

Meines Erachtens muss das Transsexuellengesetz so reformiert werden, dass es den Bedürfnissen transidenter Menschen entspricht. Jedoch ist hierbei eine gute fachkundige Begleitung wichtig, daher kann eine alleinige Selbsterklärung nicht ausreichen. Wir brauchen daher ein schnelles, transparentes und leicht zugängliches, aber nicht leichtfertiges Verfahren für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen – beispielsweise eine einfache Bestätigung durch den behandelnden Arzt oder Therapeuten. Diskriminierende Hürden durch Einschaltung eines Gerichts, eine gutachtenähnliche Bescheinigung oder sogar eine Befragung der Ehepartner darf es jedoch nicht geben.


Sven Metzmaier, MA-Norden

Unbedingt.

Anderen Menschen zwangsweise einen umfassenden Einblick in die intimsten Bereiche der Persönlichkeit zu geben, wird von niemandem sonst verlangt. Die gesetzlich vorgeschriebene und Begutachtung nicht nur vor einer Personen- und Namensstandsänderung, sondern auch für medizinische Hilfen und Eingriffe ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und macht die Betroffenen abhängig von der persönlichen Meinung der amtlich festgelegten Gutachterinnen oder der zuständigen Richterin.

Hier gibt es viel Ungleichbehandlung bis hin zur Willkür. Außerdem darf das Lebensglück eines Menschen nicht von seiner Fähigkeit abhängig gemacht werden, die ihm zugewiesene Gutachter*in zu überzeugen.

Das TSG widerspricht nicht nur der Würde des Menschen, darüber hinaus reproduziert es auch eine veraltete Vorstellung von psychischer Erkrankung, die auch der ICD-11 nicht aufrechterhält.

Die Entscheidung über einen Geschlechtseintrag darf nicht von ärztlichen Begutachtungen und Attesten abhängig gemacht werden, deshalb braucht es die Abschaffung des TSG zugunsten einer unbürokratischen Personenstands- und Vornamensänderung im Personenstandgesetz.


Isabell Fuhrmann, Ma-Süden

Das TSG widerspricht nicht nur der Würde des Menschen, darüber hinaus reproduziert es auch eine veraltete Vorstellung von psychischer Erkrankung, die auch der ICD-11 nicht aufrecht erhält.Die Entscheidung über einen Geschlechtseintrag darf nicht von ärztlichen Begutachtungen und Attesten abhängig gemacht werden, deshalb braucht es die Abschaffung des TSG zugunsten einer unbürokratischen Personenstands- und Vornamensänderung im Personenstandgesetz.


Jori Fesser, Ma-Süden, Ersatzkandidatin

Unbedingt. Anderen Menschen zwangsweise einen umfassenden Einblick in die intimsten Bereiche der Persönlichkeit zu geben, wird von niemandem sonst verlangt. Die gesetzlich vorgeschriebene und Begutachtung nicht nur vor einer Personen- und Namensstandsänderung, sondern auch für medizinische Hilfen und Eingriffe ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und macht die Betroffenen abhängig von der persönlichen Meinung der amtlich festgelegten Gutachter*innen oder der zuständigen Richter*in. Hier gibt es viel Ungleichbehandlung bis hin zur Willkür. Außerdem darf das Lebensglück eines Menschen nicht von seiner Fähigkeit abhängig gemacht werden, die ihm zugewiesene Gutachter*in zu überzeugen

Dass das Gesetz in seiner jetzigen Form keine Berechtigung mehr hat, steht außer Frage, zumal wesentliche Teile durch die aktuelle Rechtsprechung praktisch aufgehoben sind. Es ist auch irgendwie skurril, dass wir anscheinend die einzige Personengruppe sind, für die ein eigenes Gesetz gilt, ich fühle mich da immer wie eine Aussätzige. Eine ersatzlose Abschaffung des TSG ist aber problematisch. Erst müsste geklärt werden, was dies beispielsweise für die Kostenübernahmepflicht der Krankenkassen bedeutet. Und natürlich muss eine Personen- und Namensstandsänderung möglich sein und praktikabel geregelt werden. Man könnte das bisherige aufwändige und teure Verfahren vor dem Amtsgericht etwa durch die Möglichkeit ersetzen, Name und Personenstand durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt zu ändern.


Tanja Hilton, MA-Norden, Ersatzkandidatin

Eine Abschaffung des diskriminierenden Transsexuellengesetzes ist unbedingt notwendig. Die eigene Identität ist keine psychische Krankheit, die es zu begutachten und diagnostizieren gilt. Eine Personenstands- und Vornamensänderung muss unbürokratisch ermöglicht werden.


Dr. Jutta Schilling, MA-Norden

Ich setzte mich für eine Reform des Gesetzes ein und zwar so, dass Personenstands- und Namensänderung ohne diskriminierende Hürden erfolgen kann.


Florian Kußmann, MA-Süden

Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst. Deshalb wollen wir Freie Demokraten das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand ohne diskriminierende Hürden grundsätzlich per Selbstauskunft ermöglicht.

Ein erweitertes Offenbarungsverbot soll vor Diskriminierung und unfreiwilliger Bloßstellung schützen. Aufklärungs- und Beratungsangebote wollen wir stärken. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen verlässlich und vollständig von den Krankenkassen übernommen werden. Medizinisch nicht notwendige genitalverändernde Operationen an Kindern sind wirksam zu verbieten.



Stefan Fulst Blei, MA-Norden
Andrea Saffering, MA-Norden
, Ersatzkandidatin

Ja.
Wir setzen uns gegen jede Form der Diskriminierung ein – statt auf eine externe Begutachtung setzen wir auf das Selbstbestimmungsrecht. Die Würde des Menschen steht über allem.


Boris Weihrauch, MA-Süden

Ja.
Wir setzen uns gegen jede Form der Diskriminierung ein – statt einer externen Begutachtung steht das Selbstbestimmungsrecht im Vordergrund. Die Würde des Menschen steht über allem.